Nix Garbon Geschrieben 6. April 2021 Melden Share Geschrieben 6. April 2021 Hallo, wir möchten die Verwendung des Umsatzsteuerberechnungsservice unbedingt vermeiden. Laut Amazon werden die Adressdaten weiterhin in einem Bericht abgelegt: https://sellercentral.amazon.com/gp/help/external/200453120?language=de_DE&ref=efph_200453120_cont_201074420 Wird Byzo dieses Berichtsformat importieren? Wird es im Zweifel möglich sein die Daten händisch nachzutragen? Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
0 Nix Garbon Geschrieben 6. April 2021 Autor Melden Share Geschrieben 6. April 2021 (bearbeitet) Der von mir oben verlinkte Artikel bezieht sich auf die USA, allerdings ist der Bericht auch für die europäischen Marktplätze verfügbar. Er heißt aber "Von Amazon versandte Sendungen — Steuerabrechnung" und enthält auch die Kundenadressen. Laut Auskunft des Verkäuferservice auch über den 8.4. hinaus und auch per API. Daher bleibt die Frage, ob Byzo den Import dieses Berichts unterstützen wird. bearbeitet 6. April 2021 von Nix Garbon Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
0 Daniel Richter Geschrieben 7. April 2021 Melden Share Geschrieben 7. April 2021 Hallo, es ist unklar, ob diese Einschränkung nur für manuell in Sellercentral angeforderte FBA Bestellberichte gilt oder auch für von Byzo per API angeforderte Bestellberichte. Bisher haben wir von Amazon leider keine Aussage dazu bekommen. Falls der Amazon Umsatzsteuerberechnungsservice nicht zum 08.04.2021 aktiviert wird, könnte es unter Umständen vorkommen, dass Byzo aufgrund der fehlenden Namen und Straßen keine gültigen Rechnungen mehr für Amazon FBA Verkäufe ausstellen kann. Der Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon kann nicht rückwirkend aktiviert werden und die Aktivierung dauert ca. 5 Tage. Für Aufträge in denen Byzo keine Namen und Straßen mehr bekommen sollte (falls das überhaupt geschieht) und gleichzeitig der Umsatzsteuerberechnungsservice noch nicht aktiv ist, müssen die Namen und Straßen manuell nachgetragen werden, damit Byzo eine gültige Rechnung erstellen kann. Die Namen und Straßen sollten über Sellercentral verfügbar sein (nur innerhalb von 30 Tagen!). Da der Aufwand dafür bei Händlern mit geringem FBA Verkaufsvolumen vertretbar ist, kann hier abwarten sinnvoll sein. Wenn das FBA Verkaufsvolumen so groß ist, dass das manuelle Nachtragen der Namen und Straßen zu aufwendig ist, empfehlen wir jetzt den Amazon Umsatzsteuerberechnungsservice zu aktivieren. Zitieren Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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Nix Garbon
Hallo,
wir möchten die Verwendung des Umsatzsteuerberechnungsservice unbedingt vermeiden. Laut Amazon werden die Adressdaten weiterhin in einem Bericht abgelegt:
https://sellercentral.amazon.com/gp/help/external/200453120?language=de_DE&ref=efph_200453120_cont_201074420
Wird Byzo dieses Berichtsformat importieren? Wird es im Zweifel möglich sein die Daten händisch nachzutragen?
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