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Wichtige Hinweise zu E-Rechnungspflicht und Übergangsregelung für B2B


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Ab 01.01.2027 tritt die E-Rechnungspflicht für B2C in Kraft und ab 01.01.2025 für B2B.

Für den B2B Bereich gibt es für den Versand von E-Rechnungen eine Übergangsregelung bis Ende 2026.

Händler müssen dadurch erst ab 01.01.2027 verpflichtend E-Rechnungen ausstellen und versenden (B2B und B2C).

Die IHK Darmstadt hat hierzu einen sehr ausführlichen Artikel veröffentlicht:
https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/recht-und-fair-play/steuerinfo/bmf-plant-verpflichtende-erechnung-und-meldesystem-5784882

 

Bisher ist es in Byzo möglich, die Rechnungsvorlage stark anzupassen, z.B. mit Bedingungen und Formel zu arbeiten oder unterschiedliche Sprachen auszugeben. Das wird mit der E-Rechnung nicht mehr möglich sein, da sonst die digital eingebetteten Rechnungsdaten im XML Format nicht mehr mit dem PDF übereinstimmen würden. Auch weitere Freitexte wie Zahlungsinformationen, Hinweise auf Innergemeinschaftliche Lieferungen oder Steuerfreie Lieferungen in Drittländer können dann nicht mehr über die Vorlage eingeblendet werden. Genauso wird es dann nicht mehr möglich sein weitere Felder der Bestellung oder von Stammartikeln zu verwenden.

Dennoch möchten wir die wichtigsten dieser Funktionen auch weiterhin zur Verfügung stellen, nur auf eine andere Art außerhalb der Vorlagen. Aller Voraussicht nach wird es in der Bestellung Felder wie z.B. Kopf- und Fußzeile der Rechnung geben, die dann mit Regeln befüllt werden  und nach einer Rechnungserstellung nicht mehr geändert werden können.

 

Da wir hier ja nicht wissen, was Ihr so alles mit den Rechnungsvorlagen macht und welche Anpassungen Ihr vorgenommen habt, eine Bitte: Bitte schreibt unserem Support, welche Anpassungen oder Möglichkeiten in der Rechnungsvorlage wichtig für Euch sind. 

 

Grundsätzlich haben wir mit der Implementierung der E-Rechnung bereits begonnen und Euer Feedback wird darin einfließen.

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